Wie alles begann
In der vorletzten Kalenderwoche Oktober 2007 wunderte ich mich über die hier und dort vernehmbare Aufregung um Eva Herman. So bemühte ich Google in einer freien Minute, mir alles über Eva Herman auszuspucken. Ich stolperte auch in der sogenannten seriösen Presse über Zitate von Eva Herman, die mich irritierten. Eva Herman ein Nazi? War mir nicht ganz einleuchtend, eher war ich irritiert und hielt Eva Herman für wohl nicht richtig aufgeklärt darüber, dass Adolf Hitler und Konsorten auch vor der Instrumentalisierung von Familien und Müttern für ihre Zwecke kein Halten kannten. Entsprechend schrieb ich sinngemäß in ihr Gästebuch (es ist seit dem 13.10.2007 aus nachvollziehbaren Gründen geschlossen, so dass ich nur verkürzt und sinngemäß zitiere), dass Bücher wie "Hitlers Kinder" von Guido Knoop offen legen, welch menschenverachtende Ziele die Nazis mit der "Produktion" von Kindern verknüpften.
Wenig später stieß ich auf das Video der Johannes B. Kerner-Sendung vom 9.10.2007. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch immer nicht das vollständige Zitat Eva Hermans gelesen. Mir verschlug es die Sprache! Ich erlebte einen Moderator des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, der nicht moderierte sondern sich zum Richter und Henker hochpuschte. Ich dachte für mich, dass es weitaus konstruktiver gewesen wäre, wenn man Eva Herman belegt hätte, wie verachtend und zweckorientiert die angebliche Ehrung der Mütter unter den Nazis gewesen war. Dennoch war ich empört über eine solche Form der Sendung. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, in Deutschland jemals Zeuge eines Tribunals werden zu können.
Nicht nur das erfuhr ich dann! Bei der ausgestrahlten Sendung handelte es sich um eine Aufzeichnung, die quotenheischend für den Abend angekündigt wurde. Kein ZDF-Verantwortlicher hat diesem Tribunal die rote Karte gezeigt "So nicht!" Insofern zeichnet nicht nur Johannes B. Kerner verantwortlich für diesen billigen und diffamierenden Schund. In einer Live-Übertragung wäre es allein die Überschreitung eines Moderators gewesen und auch schon schlimm genug. Aber abgesegnet vom ZDF? Keine Stimme im ZDF, die laut wurde und sich gegen die Ausstrahlung aussprach?
Kurz darauf war ich nicht nur empört sondern entsetzt. Ich las den Brief des Journalisten Felix Hau an die beteiligten Gäste und den Moderator (Hier ist das Original zu finden: Offener Brief an J. B. Kerner).
Ich forschte weiter, nur eine Quelle genügte mir nun auch hier nicht mehr. Was musste ich feststellen? Die Journalistin Barbara Möller des Hamburger Abendblatts hat Eva Herman verstümmelt zitiert und damit die Aussage sinnentstellt. Es fehlte vor ihrem Zitat dieser wesentliche Satz:
Zitat Eva Herman wörtlich: "Und wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er Bewegung abgeschafft wurde."
Weshalb bin ich nicht gleichermaßen entsetzt über die sinnentstellende Wiedergabe des Hamburger Abendblatts wie ich es der ZDF-Sendung gegenüber bin? Weil ich von der Boulevardpresse nicht viel anderes erwarte und jeder wissen müsste, was von deren reisserischen Schlagzeilen und deren Geifern nach und deren Konstruieren von Skandalen zu halten ist. Dass aber die sich selbst als seriös bezeichnende Presse ungeprüft und unkritisch (ohne gründliche Nachrecherche) aufgreift, was die von ihnen selbt oftmals verhöhnte Boulevardpresse publiziert, schlägt dem Fass den Boden aus. Jedoch nicht nur die Presse hat gegen den Pressekodex verstoßen, aus dem ich nachfolgend die wesentlichen Teile zitiere.
Quelle und vollständige Fassung: Presserat
In der Fassung vom 13. September 2006.
Präambel
Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.
Die publizistischen Grundsätze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und für die Freiheit der Presse einzustehen.
Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten für die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche über Redaktion, Veröffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.
Die Berufsethik räumt jedem das Recht ein, sich über die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begründet, wenn die Berufsethik verletzt wird.
Diese Präambel ist Bestandteil der ethischen Normen.
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.Ziffer 2 - Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ziffer 3 - Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen. ...
Ein öffentlich-rechtlicher Sender wie das ZDF, hat die Aufgabe unvoreingenommen und sachlich zu berichten und zu diskutieren. Das ist sein staatlicher Auftrag. Demgemäß gilt auch hier der Pressekodex, denn sonst hat ein öffentlich-rechtlicher Sender in der Funktion versagt, die Demokratie mit zu wahren, und verkommt wie im Falle Eva Hermans zu einem ideologisch verfärbten Sprachrohr.
Anstatt nun Fehler einzugestehen (unterlassene eigene Recherche) und richtig zu stellen, was Eva Herman gesagt hat, anstatt sich zu entschuldigen, verschanzen sich Sender und Johannes B. Kerner hinter einer Mauer des Schweigens.
Last but not least: ein Aufschrei geht durch Teile der Bevölkerung. Wann beziehen Politiker - sogenannte Volksvertreter - Stellung und fordern ein, was einzufordern ist, nämlich Aufklärung und Richtigstellung?
Einzig Jörg Schönbohm bezog Stellung und wurde auch direkt mit der Nazi-Keule geknüppelt:
Zitat kerstin Kaiser wörtlich Focus: Die Linksfraktion forderte den CDU-Mann nach dessen Äußerungen zum Rücktritt auf. Jeder Versuch, „Schönbohm vor sich selbst und Brandenburg vor seinen braunen Grenzgängereien zu schützen", sei vergeblich, sagte die Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser am Samstag in Potsdam. Der Politiker habe sich in den vergangenen Jahren in mehreren Debatten zu diesem Thema als „unbelehrbar und unverbesserlich" gezeigt. Daher sei es Zeit für seinen Rückzug aus der Politik. Kaiser fügte hinzu, gegen Eva Hermans Äußerungen habe sich keine „Sprachpolizei" zur Wehr gesetzt, sondern das aufgeklärte und kritische Denken Deutschlands.
Quelle: Focus
Frau Kerstin Kaiser unterlassen sie es, in meinem Namen, nämlich einer aufgeklärten und kritischen Denkerin, zu sprechen.
Wieviele andere Bürger sehe ich mich nicht in der Lage, diesen wirklichen Skandal im Sande verlaufen zu lassen und so enden hier meine Memoiren aber nicht mein Protest.
